In den letzten Jahren erfreute sich das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an einem steigenden Bewusstsein, einerseits der ArbeitgeberInnen, als auch der ArbeitnehmerInnen. Ersteres betrifft dabei den betrieblichen Kosten/Nutzenfaktor hinsichtlich verhinderter Arbeitsunfälle, sowie Krankenstände, Berufskrankheiten und den damit verbundenen Ausfällen von MitarbeiterInnen. Aber auch ArbeitnehmerInnen legen immer mehr Wert auf einen sicheren Arbeitsplatz und sind sich der Wichtigkeit ihrer Gesundheit im Hinblick auf ihren Arbeitsplatz immer mehr bewusst.
Der/Die österreichische GesetzgeberIn hat sich in seinen/ihren Vorschriften zum Ziel gesetzt, die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen im Sinne ihrer Beschäftigung zu schützen. Dazu wurde bestimmt, gewisse Beauftragte für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen einzusetzen. Wichtigster Adressat dieser Belange ist der/die ArbeitgeberIn. Er/Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass ArbeitnehmerInnenschutz innerbetrieblich umgesetzt und vom Betrieb mitgetragen wird. Die Beteiligung der ArbeitnehmerInnen in diesem Kontext ist vom/von der GesetzgeberIn ebenfalls gesetzlich verankert worden.
Der/Die ArbeitgeberIn ist dafür verantwortlich:
- Präventivfachkräfte wie Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, ArbeitspsychologInnen oder sonstige ExpertInnen zu bestellen und ihre Expertise im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes im Betrieb einzuholen. Präventivkräfte haben gemäß §84 (1,3) ASchG Berichte über ihre Einsatzzeit, ihre Tätigkeiten und durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen zu führen, sowie diese auf Verlangen dem zuständigen AI vorzulegen. Der/Die ArbeitgeberIn bekommt einen jährlichen Bericht hinsichtlich der Tätigkeit und Einsatzzeit, sowie zu Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit im Betrieb.
- Personen für den Brandschutz und die Evakuierung im Betrieb zu benennen
- Alle nötigen Informationen zum aktuellen Stand der Technik einzuholen und diese im Betrieb im jeweiligen Teilbereich umzusetzen
- Eine übergreifende Gefahrenermittlung und Beurteilung für den Betrieb durchzuführen, sowie geeignete Maßnahmen festzulegen und dies zu dokumentieren
Das Sicherheitstechnische Zentrum Süd
besteht aus einem Team von Spezialisten im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes und der Arbeitssicherheit, als auch technischen Projektdurchführung. Brandschutzbeauftragte, Laserschutzbeauftragte und Baukoordinatoren erweitern unser Angebot, um eine Rundum-Betreuung unserer Kunden in den unterschiedlichsten Bereichen möglich zu machen.